Rechtsprechung
OVG Berlin, 20.07.2000 - 2 S 6.00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Bestimmtheit der Forderung; Nichtigkeit des Abgabenbescheides wegen Unbestimmtheit; gesamtschuldnerische Haftung oder Quotenhaftung nach Miteigentumsanteilen; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinreichende Bestimmtheit eines Heranziehungsbescheides nach § 154 b BBauG)
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 03.05.2011 - 13 A 128.08
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages
Mit Blick auf die Haftungsquote müssen die Empfänger mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln eindeutig erkennen können, ob sie als Gesamtschuldner oder etwa zu einem bestimmten Bruchteil und gegebenenfalls in welcher Höhe sie herangezogen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2000 - OVG 2 S 6.00 -, BRS 63 Nr. 231, S. 986).